Wie wir bereits gesehen haben, sind bei manchen Wallboxen Anmelde-/ Genehmigungspflichten zu beachten. Im Mehrfamilienhaus/in der Mehrfamiliengarage treten weitere rechtliche Fragen auf. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das seit dem 1. Dezember 2020 gilt, macht es Eigentümern und Mietern einfacher, am Stellplatz in der Garage oder auf dem Grundstück eine Ladestation zu installieren. Beispielsweise ist es auf Grundlage dieses Gesetzes einfacher, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Während früher die Zustimmung aller Eigentümer in einer Anlage mit mehreren Eigentumseinheiten notwendig war, ist das jetzt nicht mehr der Fall. Zum Ausbau der Elektromobilität können Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen, dass die anderen Miteigentümer einen Einbau einer Lademöglichkeit für Elektroautos gestatten. Dazu muss ein Antrag in einer bestimmten Frist vor der nächsten Eigentümerversammlung bei den Miteigentümern eingehen. Meist beträgt die Frist dabei 4 Wochen. Auch Mieter haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Einbau einer Elektroladestation mit begleitenden Baumaßnahmen auf Kosten des Mieters gestattet. Hier sind Sie in einem Mietshaus an keine Fristen gebunden.
Rechtliche und technische Fragen zur Nutzung einer Wallbox durch mehrere Parteien (Sharing-Modelle) sind noch nicht ausgereift Nummer. Es arbeiten aber verschiedene Autohersteller und Stromanbieter an entsprechenden Modellen, bei denen eine Partei die Wallbox während der Zeit der Nichtnutzung an andere E-Auto Besitzer vermietet.
ADLER Solar ist Ihr Experte für die Planung und Installation Ihrer Energielösung. Lassen Sie sich gerne jederzeit von uns kostenlos und individuell beraten.