Umsatzsteuersatz null
Im vergangenen Dezember beschloss der Bundestag das neue Jahressteuergesetz. Die Regelung umfasst eine Förderung von Solarenergie. Private Solaranlagen sind ab 2023 von allen Steuern befreit. Die 0 % Mehrwertsteuer gilt für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage inklusive aller Bestandteile. Darunter fallen Stromspeicher, Wechselrichter, aber auch Gerüstkosten. Voraussetzung ist eine Installation auf Dächern von Wohngebäuden. Ebenso auf öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Außerdem ist es nicht mehr notwendig ein Kleinunternehmen anzumelden, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Der Aufwand bei der steuerlichen Erfassung entfällt für Sie vollständig.
