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Die neuen Steuerregeln für Photovoltaik-Anlagen

Das Wichtigste in Kürze
Umsatzsteuersatz null

Im vergangenen Dezember beschloss der Bundestag das neue Jahressteuergesetz. Die Regelung umfasst eine Förderung von Solarenergie. Private Solaranlagen sind ab 2023 von allen Steuern befreit. Die 0 % Mehrwertsteuer gilt für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage inklusive aller Bestandteile. Darunter fallen Stromspeicher, Wechselrichter, aber auch Gerüstkosten. Voraussetzung ist eine Installation auf Dächern von Wohngebäuden. Ebenso auf öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Außerdem ist es nicht mehr notwendig ein Kleinunternehmen anzumelden, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Der Aufwand bei der steuerlichen Erfassung entfällt für Sie vollständig.

0 Prozent Mehrwertsteuer
weniger 30 Icon
Einkommensteuer-Befreiung

Ab sofort sind alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser von der Einkommenssteuer befreit. Die Regelung gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022 für neue, als auch für Bestandsanlagen. Unter der Regel fallen ebenfalls Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit. Jedoch maximal pro Steuerperson 100 kWp. Andernfalls werden die Gewinne wieder steuerpflichtig. Damit entfällt auch die Möglichkeit der Abschreibung. Vorher war es möglich, seine Anlage über 20 Jahre abschreiben. Das gilt nur noch für bestehende Anlagen. Die sogenannte Liebhabereiregelung nach BMF-Schreiben entfällt künftig.

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