Förderungen für
Photovoltaik und
Elektromobilität

Neues Bundesprogramm: „Laden im Mehrparteien­haus" (gerade gestartet!)

Das ist die wichtigste Neuerung: Seit dem 15. April 2026 läuft ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Was wird gefördert?

WallboxWallboxen und nötige technische Vorbereitung, etwa Leitungen, Netzanschluss oder bauliche Maßnahmen. Gefördert werden gängige Modelle wie Typ-2- oder CCS-Ladepunkte sowie Technik für 11 kW bis 22 kW Ladeleistung.

Förderhöhe pro Stellplatz:

Maximal 1.300 Euro ohne installierte Wandladestation, sowie maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Wer darf beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privateigentümer die Wohnraum vermieten, sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.

Voraussetzungen:

Mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Insgesamt müssen mindestens 6 Stellplätze vorverkabelt werden. Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (Ökostromvertrag oder eigene PV-Anlage).

Fristen:

Für WEGs, KMU und private Eigentümer ist die Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand endet die Frist am 15. Oktober 2026.

0 % Mehrwertsteuer (automatisch, kein Antrag nötig!)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation – unbefristet und 2026 unverändert. Erfasst sind Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung, Unterkonstruktion, Montage und Energiemanagementsysteme. Die installierte Leistung ist auf 30 kWp begrenzt. 42watt

Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher für ~20.000 € netto spart das rund 3.800 €.

Einspeisevergütung (EEG) – 20 Jahre garantiert

Bundesgesetzblatt 2025 zum EEGFür Anlagen bis 10 kWp, die ab Februar 2026 in Betrieb gehen: 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Ab August 2026 sinkt sie um 1 % auf 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung gelten die regulären Fördersätze, für Volleinspeisung erhöhte Fördersätze. Die EEG-Förderung kann für Anlagen bis 100 kW in Anspruch genommen werden.

Wichtig:

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp einzustellen. Stattdessen sollen sie künftig an der Direktvermarktung über die Strombörse teilnehmen. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung noch für 20 Jahre.

KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard"

KFW BankDie KfW vergibt Förderkredite mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Der Höchstbetrag pro Vorhaben beträgt 150 Millionen Euro. Im April 2026 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 3,80 Prozent. Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher.

Antrag unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Installateur stellen, über die Hausbank!

Länder- & Kommunalprogramme

Auf Landesebene sind 2026 noch fünf Bundesländer mit eigenen Programmen aktiv. Bayern, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben ihre Programme ohne Nachfolger eingestellt. Ergänzend fördern viele Kommunen (Frankfurt, Berlin, Stuttgart, Düsseldorf u. a.) PV + Speicher lokal. Einige Bundesländer und viele Städte fördern auch Balkonkraftwerke mit Zuschüssen – die Mittel sind aber oft schnell ausgeschöpft.

Solarberater Christopher Hoy
ADLER Solar Bremen

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