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EEG -
Erneuerbare-­Energien­Gesetz

Ben Solar erklärt
Weitere Themen ausführlich erklärt finden Sie in unserem Solarberater.

Was ist und regelt das EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Das deutsche EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Es erweitert seit dem Jahr 2000 schrittweise das bisherige Stromeinspeisungsgesetz.

Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es stellt die Weichen für ein klimaneutrales Deutschland. Durch einen konsequenten und deutlich beschleunigten Ausbau soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Gesetzlich garantierte Einspeise­vergütung

Im März 2000 ersetzte das EEG-Gesetz das bis dahin gültige Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1991. Für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten Besitzer von Photovoltaikanlagen seither einen gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungssatz pro Kilowattstunde. Im Laufe der Zeit nahm der Gesetzgeber regelmäßig Anpassungen vor. Eine wesentliche Änderung gilt seit dem 1. August 2014. Entscheidend waren in erster Linie die folgenden Änderungen:

  • Wegfall Eigenverbrauchsbonus
  • Förderung kleiner Anlagen (bis 10 kW): Einspeisevergütung weiterhin für 100 % des Solarstroms
  • Förderung mittlerer Anlagen (von 10 bis 1.000 kW): Einspeisevergütung nur für 90 % des Solarstroms
  • Selbstverbrauch bzw. Selbstvermarktung bei mittleren Anlagen (Marktintegrationsmodell)
  • Förderung Groß- und Freiflächenanlagen: zu 100 %

Zudem wurde eine monatliche Kürzung der Solarförderung beschlossen. Bereits 2012 hatte die Regierung die gleitende Degression eingeführt, die im Jahr 2014 von bisher 1 % auf dann nur noch 0,5 % sank. Seit 2017 richtet sich der Preis nach den Entwicklungen des Marktes. Damit Sie die EEG-Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Anlage unverzüglich bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Auszahlung erfolgt durch Ihren lokalen Stromnetzbetreiber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für Stromerzeuger und -verbraucher.
  • Seit Januar 2023 gelten alle Regelungen des EEG 2023.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet, die Vergütungshöhe bleibt 2023 konstant.
  • Wer Solarmodule nicht auf dem Hausdach installieren kann, darf sie stattdessen im Garten aufstellen. Auch dort werden sie gefördert.
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