Photovoltaik und Förderung​

Erst die Förderung, dann der Bau

Bei allen Förderungen für PV gilt: Sie kann nur dann beantragt werden, wenn die Baumaßnahmen noch nicht gestartet sind. Für viele unserer privaten und gewerblichen Kunden rund um die Installation von Photovoltaik ist die Förderung ein wichtiges Thema. Nutzen Sie also zunächst die Beratung von ADLER Solar. Danach unterstützen wir Sie mit Expertise und Engagement dabei, Ihre Photovoltaik-Förderung zu beantragen.

Als Experten von Förderungen für Photovoltaik ist die KfW der erste Ansprechpartner. Wir können Ihnen aufzeigen, welcher unserer Produkte die aktuellen Bedingungen für die umweltfreundliche Art der Energiegewinnung erfüllt. Denn der Dschungel ist ein bisschen dicht: Für diverse Einsatzzwecke gibt es unterschiedliche Förderungen und die Programme ändern sich auch ab und zu. Einen ersten Eindruck über das Thema Photovoltaik und Förderung wollen wir Ihnen mit diesem Beitrag bieten. Individuelle Fragen erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch!

Photovoltaik - Förderung für Investitionen

Sowohl bei Neubauten als auch im Rahmen von energetischen Sanierungen können Sie für die Installation von Photovoltaik eine Förderung beantragen. Diese Förderung ist oft mit einem Darlehen bei der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau – verbunden. In diesem Kontext ist es für Sie wichtig, dass die KfW-Darlehen ausschließlich für Investitionen nutzbar sind, die das EEG umsetzen. Wir von ADLER Solar stehen Ihnen gerne mit unserem Know how zur Verfügung. Zeigen Sie uns Ihren Förderwunsch auf und wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot mit unseren Produkten, welche förderfähig sind. KfW-Darlehen sind besonders beliebt – denn es gibt sie mit unterschiedlichen Laufzeiten. Selbst tilgungsfreie Startjahre sind möglich.

Auch die einzelnen Bundesländer sind in der Photovoltaik-Förderung aktiv. Sie haben unterschiedliche Programme entwickelt. Manche von ihnen verlangen beispielsweise eine Herstellererklärung. Wir von ADLER Solar helfen Ihnen gerne, dass Sie mit unseren Produkten die Förderung Ihrer Förderstelle bekommen. Für weitreichende Beratungen rund um das Thema Abschreibungen und Steuern, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Förderungen für private Haushalte

KfW Investitionsprogramm "Erneuerbare Energien – Standard (270)"​

Mit dem Kredit 270 erhalten Sie einen günstigen Kredit ab 4,15 % effektiven Jahreszins (Stand Mai 2023). Förderfähig sind Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme und für Netze und Speicher. Darunter fallen PV-Anlagen inklusive Batteriespeicher. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sowohl neue Anlagen als auch Erweiterungen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen können durch den Kredit finanziert werden.

KFW Bank

Förderungen für Unternehmen

KfW Investitionsprogramm "Erneuerbare Energien – Standard (270)"

Mit dem Kredit 270 erhalten Sie einen günstigen Kredit ab 4,15 % effektiven Jahreszins (Stand Mai 2023). Die maximale Kreditsumme beträgt dabei bis zu 50 Mio. Euro. Förderfähig sind Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme und für Netze und Speicher. Darunter fallen PV-Anlagen inklusive Batteriespeicher. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sowohl neue Anlagen als auch Erweiterungen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen können durch den Kredit finanziert werden. (Stand Mai 2023)

KfW Investitionsprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)"

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW-Investitionen Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen. Dies geschieht mit einem zinsgünstigen Darlehen. Sie erhalten einen Kredit ab 3,09 % effektiven Jahreszins (Stand Mai 2023). Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag können mit dem Darlehen finanziert werden. Das Förderprogramm umfasst PV-Anlagen inklusive Batteriespeicher sowie Ladeinfrastruktur für E-Autos.

Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ Niedersachsen​

Das Programm fördert Sanierungen von Nichtwohngebäuden, Maschinen und Anlagen sowie Wärmenetze. Die Förderung umfasst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis maximal 70 %. Gefördert werden Projekten, die zwei Elemente der Sanierung umfassen. Typische Sanierungselemente:

  • Wärmedämmung,
  • Verbesserung Energieverluste durch optimierte Gebäudebelüftung (Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnung),
  • Effizientere Heizungsanlage,
  • Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs elektrischer Energie (Solaranlage),
  • Austausch Fenster /Verglasung.
 

Damit PV-Anlagen förderfähig sind, müssen Sie Ihr Gebäude sanieren oder Produktionsprozesse/Anlagen energieeffizient umstellen.

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Förderungen Am Standort Oldenburg

Das städtische Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bietet Barzuschüsse bei der Finanzierung einer Solarstromanlage. Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik (PV-Anlagen) mit einer elektrischen Leistung von drei bis 100 Kilowatt Spitzenleistung (Kilowattpeak) auf und an Gebäuden im Gebiet der Stadt Oldenburg.

Förderungen Am Standort München

Die Stadt München fördert im Rahmen des „Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaik-Anlagen exklusive Batteriespeicher. Förderfähig sind Anlagen auf sowohl Wohngebäuden als auch auf Nichtwohngebäuden.

Die Gemeinde Grünwald fördert im Rahmen des „Förderprogramm Umweltschutz der Gemeinde Grünwald“ Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher. Der Fördersatz für PV-Anlagen ist abhängig von der Anlagenleistung. Je kWp wird ein Fördersatz berechnet.

Einspeisevergütung: eine attraktive Photovoltaik-Förderung?

Basis für die Einspeisevergütung für PV ist das EEG – das Erneuerbare Energien Gesetz. In ihm ist geregelt, dass überschüssige Energie, die in Solaranlagen produziert, aber vom Besitzer nicht genutzt wird, in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann und staatlich vergütet wird. Die Vergütung wird dabei nach Kilowattstunden abgerechnet. Wichtig für den Besitzer einer PV-Anlage: Die Einspeisevergütung kann erst dann erhalten werden, wenn die Solaranlage auch angemeldet worden ist.

Die Einspeisevergütung sinkt stetig und liegt seit Juli 2022 für Anlagen bis 10 kWp bei 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh (Stand Mai 2023). Das ist immerhin noch etwas, aber wirklich lukrativ ist es nicht, wenn man sich die Stromkosten der Energieversorger anschaut und diese mit seinen eigenen Stromentstehungskosten vergleicht. Heute zählt es nicht mehr auf die Einspeisevergütung zu schauen, sondern viel mehr den Eigenverbrauch mit einer PV-Anlage abzudecken!

0 % Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 fallen beim Kauf einer Anlage 0 % Mehrwertsteuer an. Private Solaranlagen sind von allen Steuern befreit. Die Regelung gilt für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage inklusive aller Bestandteile.

0 Prozent Mehrwertsteuer