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Photovoltaik Einspeisevergütung

Ben Solar erklärt
Weitere Themen ausführlich erklärt finden Sie in unserem Solarberater.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren gesunken und liegt seit Juli 2022 für Anlagen bis 10 kWp bei 8,2 Cent pro kWh.

  • Für Anlagenteile über 10 kWp beträgt die Vergütung 7,1 Cent pro kWh.

  • Trotz sinkender Vergütungssätze sind die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen deutlich gesunken, von durchschnittlich 5.000 € pro kWp im Jahr 2006 auf etwa 1.500 € netto pro kWp heute.

  • Die Stromgestehungskosten liegen aktuell bei 12–16 Cent pro kWh, was unter den aktuellen Strompreisen der Energieversorger liegt.

  • Der Fokus sollte weniger auf der Einspeisevergütung liegen, sondern vielmehr auf der Maximierung des Eigenverbrauchs durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern.

  • Dies ermöglicht eine größere Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und leistet einen positiven Beitrag zur Energiewende.

Die Höhe der Einspeisevergütung wird vom EEG geregelt

Speisen Sie Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz ein, erhalten Sie seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 für jede Kilowattstunde eine für 20 Jahre garantierte staatliche Vergütung. Deren Höhe verändert sich jedoch sukzessive. Welche Berechnungsgrundsätze zu beachten sind und wie Sie die Rentabilität Ihrer Solaranlage ermitteln, das erfahren Sie im Folgenden.

Grundsätzliches zur Einspeisevergütung

Das EEG löste im Jahr 2000 das Einspeisegesetz ab. Dieses regelte bis dahin die Möglichkeit zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien, sah aber lediglich eine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme der Strommenge vor. Die Vergütung war den Netzbetreibern überlassen, sodass es enorme Unterschiede gab – allerdings auf einem niedrigen Preisniveau. Mit dem EEG wurde die Einspeisevergütung einheitlich geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich demnach einerseits nach Anlagegröße und Energiequelle. Andererseits schlagen sich die Erzeugungskosten, also die Stromgestehungskosten, in den Vergütungssätzen nieder – die deswegen kontinuierlich fallen.

Entwicklung der Einspeise­vergütung bis 2023 für Anlagen bis 10 KWp

Quelle: Bundesnetzagentur, April 2023

Degressions­rate

Grundsätzlich wird der Vergütungssatz für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart. In den letzten Jahren allerdings reduzierte sich die zu vereinbarende Vergütungshöhe während des Jahres monatlich um rund 0,5 Prozent. Am 27.09.2022 wurden von der Europäischen Kommission die neuen Vergütungssätze genehmigt. Diese werden bis 2024 konstant bleiben und danach halbjährlich um ein Prozent reduziert.

Das neue Solarspitzen-Gesetz 2025 tritt in Kraft

Am 24. Februar 2025 wurde das Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 25. Februar in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, temporäre Überschüsse in der Stromerzeugung zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.

Kernpunkte des Gesetzes:

EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen: Neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab zwei Kilowatt erhalten während Perioden negativer Strompreise keine EEG-Vergütung mehr. Die entgangene Förderung kann jedoch nach Ablauf der 20-jährigen Förderperiode kompensiert werden, sofern die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. Für Anlagen über 100 Kilowatt greift dieser Kompensationsmechanismus automatisch aufgrund der verpflichtenden Direktvermarktung. Bestandsanlagenbetreiber können freiwillig in die neue Regelung wechseln und erhalten einen Aufschlag von 0,6 Cent pro Kilowattstunde auf die bestehende EEG-Vergütung.

Einspeiseleistungsbegrenzung: Anlagen bis 25 Kilowatt ohne intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen. Für Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt, die sich freiwillig in der Direktvermarktung befinden, ist eine Fernsteuerbarkeit durch Direktvermarkter und Netzbetreiber erforderlich. Diese Begrenzung kann aufgehoben werden, sobald ein intelligentes Messsystem installiert und ein erfolgreicher Fernsteuerungstest durchgeführt wurde.

Smart-Meter-Rollout und Steuerbarkeit: Das Gesetz fördert den beschleunigten Einbau intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen, um die Netzstabilität zu erhöhen. Die Kosten für den verpflichtenden Einbau von Smart Metern werden dabei angepasst, was den Rollout beschleunigen soll.

Netzdienliche Steuerung und Sicherheitsaspekte: Die netzdienliche Steuerung von Photovoltaik-Anlagen soll bevorzugt über intelligente Messsysteme erfolgen, um Sicherheitsrisiken, wie etwa unbefugten Zugriff durch Dritte, zu minimieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor möglichen Zugriffen auf die Anlagen durch ausländische Hersteller und empfiehlt daher diese Vorgehensweise.

Einige Regelungen des Gesetzes bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Das Hauptziel des Solarspitzen-Gesetzes ist es, Erzeugungsspitzen zu vermeiden, die Marktwerte an der Strombörse zu stabilisieren und Investitionen in Speichertechnologien zu fördern.

Logische Frage: Ist ein wirtschaftlicher Betrieb mit der Einspeise­vergütung 2023 noch möglich?

Heute zählt es nicht mehr auf die Einspeisevergütung zu schauen, sondern viel mehr den Eigenverbrauch mit einer PV-Anlage abzudecken!

Die Einspeisevergütung sinkt stetig und liegt seit Juli 2022 für Anlagen bis 10 kWp bei 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das ist immerhin noch etwas, aber wirklich lukrativ ist es nicht, wenn man sich die Stromkosten der Energieversorger anschaut und diese mit seinen eigenen Stromentstehungskosten vergleicht. Damals waren auch die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen deutlich höher. Im Jahr 2006 kostete das Kilowattpeak, inklusive der Installation im Durchschnitt noch 5.000 Euro. Heute liegen die Kosten für eine Hausanlage dagegen nur noch bei ca. 1.500 Euro netto inklusive der Installation.

Somit sind die Kosten in den letzten Jahren drastisch gesunken, um ca. 70 Prozent!

Damit ist nicht nur Ihr Investment für eine PV-Anlage deutlich günstiger geworden, auch der Ansatz warum Sie sich eine PV-Anlage mit Batteriespeicher installieren lassen sollten, hat einen anderen Ansatz. Mit einer Photovoltaikanlage samt einem Batteriespeicher machen Sie sich also deutlich unabhängiger von den steigenden Strompreisen. Ihren eigenen Strom produzieren Sie gerade einmal für 12-16 Cent pro Kilowattstunde und das konstant für viele Jahre. Ein weiterer, wesentlicher Aspekt für eine Photovoltaikanlage ist Ihr positiver Beitrag zur Energiewende und Sie schonen die Natur!

Wieviel Sonne passt auf Ihr Dach?
Eine effiziente Dachbelegung ist immer die Basis für eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wie die perfekte Dachbelegung Ihrer Solaranlage aussehen kann, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch.