
Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen
Der Zuschuss fördert Ladstationen in Unternehmen bis 22 kW Leistung für Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten. Neben der Ladestation werden Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten, aber auch Energiemanagement-Systeme gefördert.
Diesen Zuschuss können Sie voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Wir empfehlen eine zeitnahe Antragstellung.
Die Förderung steht für Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbänd, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen offen.
Wie geht es? Ganz einfach.
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt, die KFW-Förderung Nr. 441 richtet sich nur an Unternehmen.