ADLER Solar ist Team 11 Partner

Mieterstrom und
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Solarpaket 1 beschlossen – Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass bis 2030 der Strom zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen soll. Während der Ausbau von Photovoltaik auf Einfamilienhäusern schnell vorangeht, sind viele Dächer von Mehrparteienhäusern immer noch ungenutzt. Mit dem Solarpaket I hat der Bundestag eine Reform verabschiedet, um unter anderen den Ausbau von Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern zu fördern. Das neue Gesetzesmodell, die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ermöglicht es Vermietern, produzierten Solarstrom günstig an Ihre Mieter abzugeben, hohe Renditen und vor allem keine aufwendigen bürokratischen Hürden, wie beim bisherigen Mieterstrommodell.

Das wichtigste in Kürze:

Abbau von bürokratischen Hürden

Im Gegensatz zum bisherigen Mieterstrommodell ermöglicht die „gemeinschaftliche Gebäudeversicherung“ eine unbürokratische Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, zum Beispiel an Mehrfamilienhäusern.

Entlastung bei den Lieferantenpflichten

Der Betreiber der Photovoltaikanlage tritt nicht mehr in der Rolle des Stromlieferanten auf, die Abwicklung des Stromverkaufs erfolgt über die vorhandenen Stromlieferverträge.

Keine Vollversorgungspflicht durch den Vermieter

Mieter schließen eigenständig Verträge mit Energieversorgern ab.

Solaranlagen Ben erklärt Mieterstrom

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Detail

Dass Photovoltaik nicht nur gut für die Umwelt ist, sondern auch günstigen Strom verspricht, ist bekannt. Viele Dächer von Einfamilienhäusern, aus Industrie und Gewerbe nutzen bereits Ihre Fläche und produzieren sauberen Strom. Nur ein Dach ist bisher kaum genutzt: das Dach auf dem Mehrfamilienhaus. Wenn man bedenkt, dass eine PV-Anlage besonders wirtschaftlich arbeitet, wenn der Eigenverbrauch hoch ist, stellt sich die Frage warum gerade in einem Mehrparteienhaus, wo viele Menschen unter einem gemeinsamen Dach leben, die Dachflächen frei bleiben. Das lag in der Vergangenheit meist am hohen bürokratischen Aufwand. In Mehrfamilienhäusern hat jede Wohnung einen eigenen Zähler und eine Photovoltaikanlage lässt sich nicht an mehrere Zähler gleichzeitig anschließen. Der hohe Aufwand hat Vermieter daher bisher immer abgeschreckt. Doch das ändert sich nun, mit dem neuen Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht die Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand.
Viele Hürden lösen sich durch das neue Modell, wie zum Beispiel auch die Zählerproblematik. Außerdem wird der Betreiber der Solaranlage weitgehend von Lieferverpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Residuallieferung, befreit. Die Voraussetzungen für die gebäudeinterne Versorgung sind im Wesentlichen, dass der erzeugte Strom aus einer Photovoltaikanlage stammt, die auf demselben Gebäude installiert ist, in dem er auch verbraucht wird. Der Strom wird innerhalb des Gebäudes ohne Netzdurchleitung nach einem vereinbarten Verteilungsschlüssel genutzt. Die Strommengen des einzelnen Verbrauchers werden dann viertelstündlich gemessen und ein, zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Verbraucher, gemäß den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geschlossener Vertrag regelt die weiteren Bedingungen. Dadurch können Vermieter den nachhaltigen Solarstrom kostengünstig ihren Mietern anbieten.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrommodell?
Die Unterschiede im Überblick!

Der wesentliche Unterschied zwischen der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und dem herkömmlichen Mieterstrommodell liegt vor allem in der Abwicklung des Stromverkaufes und der Rolle des Vermieters als Anlagenbetreibers. Beim klassischen Mieterstrommodell tritt der Vermieter als direkter Stromlieferant auf, der den von der Photovoltaikanlage produzierten Strom direkt an die Mieterinnen und Mieters verkauft und dadurch für sämtliche Formalitäten verantwortlich ist.

Der gewonnene Strom wird bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hingegen anteilig den verschiedenen Parteien des Gebäudes zugeordnet und von Ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Auf diese Weise fungiert der Vermieter nicht mehr als direkter Verkäufer. Gebäudenutzer nutzen einfach den erzeugten Strom aus der gemeinsamen Anlage. Die Reststromversorgung erfolgt dann einfach über die bereits bestehenden Stromlieferverträge.

Zusätzlich werden Betreiber von Photovoltaikanlagen von den gängigen Lieferantenpflichten entlastet, was die Umsetzbarkeit für den Anlagenbetreiber erheblich vereinfacht. Ein weiterer maßgeblicher Unterschied besteht darin, dass bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung der Betreiber oder die Betreiberin der Photovoltaikanlage von den gängigen Lieferantenpflichten befreit wird. Dadurch wird die Umsetzung für den Anlagenbetreiber erheblich erleichtert. Beim Mieterstrom-Modell ist hingegen der Vermieter üblicherweise dazu verpflichtet, als Stromlieferant zu agieren und den gesamten Verkaufsprozess abzuwickeln.

Tim Kitzmann - Solaranlagen Vetrieb B2B
TIM KITZMANN

Solarfachberater
für Gewerbekunden

Ihr Ansprechpartner für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Sie interessieren sich für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung? Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche und transparente Beratung:

Lohnt sich die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Mit der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bringt die Bundesregierung ein nahezu bürokratiefreies Modell auf den Weg. Vermietern, die die Dächer ihrer Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaik ausstatten und den Mietern dadurch Strom zu einem attraktiven Preis anbieten, können Ihre PV-Anlage in Rekordzeit amortisieren, Ihre Immobilie aufwerten und einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten.

Häufig gestellte Fragen

Auf wunsch beraten wir Sie gerne individuell. Allgemeine Fragen zum Thema Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung haben wir hier beantwortet.

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem Solarstrom direkt auf dem Gebäude erzeugt und an die Mieterinnen und Mieter desselben Gebäudes oder Gebäudekomplexes verkauft wird. Dies ermöglicht es den Mietern, lokal erzeugten, oft günstigeren Strom zu nutzen, ohne selbst eine Photovoltaikanlage installieren zu müssen. Die Energiekosten können dadurch für die Mieter gesenkt werden, und der Vermieter erhält eine zusätzliche Einnahmequelle. Zudem wird die Energiewende lokal unterstützt, indem regenerative Energiequellen genutzt werden. Für die Abrechnung und Verteilung des Stroms sind spezielle Zähler und Messsysteme erforderlich.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es, Energieeffizienz auf Gebäudeebene zu maximieren, indem Energiequellen wie Photovoltaik gemeinsam genutzt werden. Dies führt zu niedrigeren Betriebskosten und einer reduzierten Umweltbelastung. Außerdem fördert es den sozialen Zusammenhalt durch gemeinsame Infrastrukturprojekte. Eine dezentrale Energieversorgung erhöht zudem die Unabhängigkeit von externen Energieanbietern. Solche Modelle können auch staatlich gefördert werden, was finanzielle Anreize schafft.
Der Mieterstromtarif wird oft durch den Anbieter in Absprache mit dem Vermieter festgelegt und orientiert sich in der Regel an den lokalen Strompreisen, muss jedoch unter dem üblichen Grundversorgungstarif liegen. Das Ziel ist es, den Mietern einen finanziellen Anreiz zu bieten. Der Tarif deckt die Kosten für die Erzeugung, Messung, Abrechnung und Wartung der Photovoltaikanlage. Zusätzlich müssen gesetzliche Rahmenbedingungen wie die EEG-Umlage berücksichtigt werden. Transparente Preisgestaltung ist wichtig, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.
Bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten müssen diverse rechtliche Vorgaben eingehalten werden, darunter das Energierecht, das Mietrecht und das Wirtschaftsrecht. Es ist wichtig, dass die Verträge zwischen Anbietern, Vermietern und Mietern klar und verständlich sind. Datenschutzbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Verbrauchsdaten, müssen streng eingehalten werden. Fördermöglichkeiten und steuerliche Aspekte sind ebenfalls zu prüfen. Eine rechtliche Beratung ist oft unerlässlich, um alle Aspekte abzudecken.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage sind eine geeignete Dachfläche, ausreichende statische Tragfähigkeit und der Zugang zu Sonnenlicht erforderlich. Technische Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter und Verkabelung müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den geltenden Sicherheitsvorschriften ausgewählt und installiert werden. Ein modernes Mess- und Abrechnungssystem ist essenziell, um den Stromverbrauch genau erfassen und zuordnen zu können. Es muss auch eine technische Prüfung der Anlage erfolgen, um die Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Oftmals ist die Integration in bestehende Energieversorgungssysteme eine Herausforderung.
Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten liegen in der Komplexität der rechtlichen, finanziellen und technischen Anforderungen. Die Koordination zwischen verschiedenen Beteiligten wie Mietern, Vermietern, Energieversorgern und Behörden kann aufwendig sein. Die Anfangsinvestitionen sind oft hoch, und die Wirtschaftlichkeit hängt stark von der lokalen Gesetzgebung und Marktlage ab. Datenschutz und Mieterakzeptanz sind weitere kritische Faktoren, die das Gelingen eines Projekts beeinflussen können. Die ständige Anpassung an neue Technologien und gesetzliche Änderungen erfordert Flexibilität und fortlaufendes Engagement.
Mieterstrommodelle zielen darauf ab, den Mietern günstigeren Strom als den üblichen Tarif des lokalen Grundversorgers anzubieten. Da der Strom direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, entfallen viele der üblichen Netzentgelte und andere Gebühren, was zu niedrigeren Preisen führen kann. Allerdings sind die tatsächlichen Ersparnisse von vielen Faktoren abhängig, wie der Effizienz der Anlage, den Verbrauchsgewohnheiten der Mieter und der aktuellen Marktlage. Zusätzliche Verwaltungskosten für Messung und Abrechnung können ebenfalls eine Rolle spielen. Insgesamt kann Mieterstrom jedoch zu einer deutlichen Reduzierung der Energiekosten beitragen.
Mieterstromprojekte können durchaus auch in bestehenden Gebäuden implementiert werden, allerdings ist dies oft mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden. Die technische Machbarkeit muss sorgfältig geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die vorhandene Infrastruktur und mögliche bauliche Anpassungen. Oft sind umfangreichere Installationsarbeiten erforderlich, und die Zustimmung aller Mietparteien kann notwendig sein. Investitionen in die Modernisierung der elektrischen Systeme und in die Energieeffizienz sind oft erforderlich. Trotz dieser Herausforderungen bietet die Nachrüstung bestehender Gebäude großes Potenzial für Energieeinsparungen und Nachhaltigkeit.
Die Verteilung und Abrechnung des durch Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms erfolgt über ein spezielles Messtechniksystem, das sicherstellt, dass jeder Mieter nur für seinen tatsächlichen Verbrauch bezahlt. Jede Wohneinheit wird mit einem eigenen Zähler ausgestattet, der den Verbrauch genau erfasst. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich, und der Anbieter des Mieterstroms sorgt für die korrekte Zuordnung und Berechnung der Kosten. Transparenz in der Abrechnung ist essentiell, um das Vertrauen der Mieter zu gewährleisten. Es gibt auch gesetzliche Vorgaben zur transparenten Preisgestaltung, die eingehalten werden müssen.
Staatliche Förderungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten, indem sie Anreize für die Investition in erneuerbare Energiequellen bieten. Fördermittel können in Form von Zuschüssen, günstigen Krediten oder Steuervergünstigungen vorliegen. Sie helfen, die Anfangsinvestitionen zu senken und die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu verbessern. Allerdings variieren die verfügbaren Förderprogramme je nach Bundesland und können sich im Laufe der Zeit ändern. Eine gründliche Recherche und Beratung ist notwendig, um alle verfügbaren Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Wenn Mieter sich für das Mieterstrommodell entscheiden, binden sie sich in der Regel an den Anbieter, der den Strom aus der auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage liefert. Diese Bindung bedeutet, dass sie während der Vertragslaufzeit nicht frei ihren Stromversorger wählen können. Allerdings sollten die Verträge so gestaltet sein, dass sie faire Konditionen bieten und die Preise wettbewerbsfähig sind. Nach Ablauf des Vertrags haben die Mieter wieder die Freiheit, ihren Anbieter zu wählen. Es ist wichtig, dass Mieter über ihre Rechte und Pflichten gut informiert sind.
Überschüssiger Strom, der nicht direkt von den Mietern verbraucht wird, kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für diese Einspeisung erhält der Anbieter eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Alternativ kann der überschüssige Strom in Batteriespeichersystemen gespeichert werden, um ihn zu Zeiten höheren Bedarfs zu nutzen. Dies erhöht die Selbstversorgungsquote und die Wirtschaftlichkeit des Systems. Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit solcher Speichersysteme muss jedoch sorgfältig geprüft werden.
Die Mitbestimmung der Mieter in einem Mieterstromprojekt kann durch regelmäßige Informationsveranstaltungen, die Einrichtung eines Mieterbeirats oder durch direkte Beteiligung an Entscheidungen über die Gestaltung und Verwaltung der Anlage gefördert werden. Transparente Kommunikation und die Einbeziehung der Mieter in den Entscheidungsprozess sind essenziell für die Akzeptanz und den Erfolg des Projekts. Mieter sollten das Recht haben, Vorschläge einzubringen und Feedback zu geben, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden. Partizipative Modelle stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern das langfristige Engagement aller Beteiligten. Es ist wichtig, dass alle Parteien gleichermaßen informiert und beteiligt sind.