Neben der Innovationsprämie und der steuerlichen Förderung von Elektromobilität sieht der Gesetzgeber auch Privilegien für Elektroautos und Hybridfahrzeuge auf der Straße vor. Die Entscheidung darüber treffen die Kommunen. Solche Privilegien betreffen beispielsweise die folgenden Bereiche:
- Parkerleichterungen auf öffentlichen Straßen und Wegen
- Vollständiger oder teilweiser Erlass von Parkgebühren
- Ausnahmeregelungen für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege, beispielsweise auf Sonderspuren sowie im Hinblick auf Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtverbote.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Vorrechte ist, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten E-Kennzeichen ausgestattet ist. Vergeben wird es an E-Cars und Hybridfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 40 Kilometers oder einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer.